| sieg der vernunft - vorratsdatenspeicherung gekippt |
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| Dienstag, 02. März 2010 um 10:46 Uhr | ||||
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Wegen erheblicher verstöße gegen das fernmeldegeheimnis ist die bundesdeutsche gesetzgebung zur vorratsdatenspeicherung vom bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Das entsprechende gesetz aus schwarz-roter koalitionszeit ist damit null und nichtig, auch wenn die richter die zugrundeliegende europäische richtlinie nicht als unzulässig bezeichneten. Der grundsatz der verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, es mangele an der datensicherheit, es gebe keine hinreichend konkreten angaben für die nutzung der daten, und das gesetz weise eine mangelnde transparenz auf. Mehr als 35000 klagen hatten beim verfassungsgericht vorgelegen, darunter die sammelklage des ak-vorrat und einer gruppe liberaler um den ehemaligen innenminister gerhard baum. Die freiheit werde erheblich eingeschränkt, es könnten genaue bewegungsprofile erstellt werden. So würden mobiltelefone zu "immer genauer werdenden ortungswanzen in den taschen der nutzer", wie der chaos computer club (ccc) meinte.mehr zum urteil auf süddeutsche.de hintergründe und infos bei ak-vorrat siehe auch: ein bißchen beruhigung
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